Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferungen (AGB)
der Baumschule Engler (Inhaber: Dr. Jörg Engler), Springhoe 1, D-25551 Hohenlockstedt
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese AGB umfassen 12 Abschnitte (Ziffern 1 bis 12).
1.2. Für unsere Lieferungen, sonstigen Leistungen, Angebote und Vereinbarungen sowie Zahlungen an uns gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung vorbehaltlos ausführen. Etwas anderes gilt nur, wenn wir der Geltung anderer Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Geschäftsbeziehungen zu natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen Kunden und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
1.5. Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme einer unserer Lieferungen gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Preisangebote sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
2.2. Mit der Bestellung einer Ware, auch wenn diese auf elektronischem Weg erfolgt, erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Unsere Annahme kann innerhalb dieser Zeit entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3. Senden wir dem Kunden zunächst eine Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung, stellt dies noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Unsere Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4. Müssen wir zur Erfüllung eines Vertrages auf Leistungen oder Ware eines Vorlieferanten zurückgreifen, erfolgt der Vertragsschluß unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich unterrichtet und eine bereits geleistete Gegenleistung erstattet.
Auf Ziffer 4.1 und Ziffer 10 dieser AGB wird verwiesen.
2.5. Erfolgt die Bestellung von Ware auf elektronischem Weg, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlagen nebst unserer AGB per E-Mail zugesandt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise gelten in Euro, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Betrieb Hohenlockstedt oder Zweigstelle bzw. anderer ausdrücklich benannter Ladestelle, ausschließlich Verpackung, Transport und Transportversicherung.
3.2. Zahlungseingänge in Nicht-Eurowährungen werden (sofern nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist) nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3.3. Es gelten die individuell mit dem Kunden für die konkrete Lieferung vereinbarten Preise. Wurde keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise unserer aktuellen Preislisten für Pflanzen, Weihnachtsbäume, Schnittgrün oder sonstige Waren und Dienstleistungen. Bei Neuerscheinen einer Preisliste verlieren die Preise der entsprechenden alten Preisliste ihre Gültigkeit.
3.4. Der Kaufpreis ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, eingehend auf unser Konto, zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz auf den rückständigen Betrag zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs behalten wir uns ausdrücklich vor.
3.5. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur vom reinen Netto-Warenwert zulässig.
3.6. Ein Recht zur Aufrechnung durch den Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts seitens unserer Unternehmerkunden ist ausgeschlossen.
3.7. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstehende Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
3.8. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein oder lassen Umstände des Kundenverhaltens nach Vertragsschluß vermuten, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen könnte, sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistung von der Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist im Falle weiterer Untätigkeit des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Bei der Berechnung des Schadenersatzes wird ein etwaiger Erlös der ersatzweise anderweitig verwerteten Ware, vermindert um einen angemessenen Betrag für die Verwertungskosten, in Abzug gebracht.
4. Liefer- und Leistungszeit, Lieferpflichten
4.1. Im Falle unvorhergesehener oder unverschuldeter Ereignisse, wie z.B. Wetterkatastrophen, Streik, Betriebsstörungen jeglicher Art, behördlichen Eingriffen, von uns nicht verschuldeten Zulieferungen eines Vorlieferanten usw., verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch solche Umstände die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferpflicht frei; einen Schadenersatz kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen.
4.2. Feste Liefertermine sind für uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend.
4.3. Teillieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere wenn der Umfang der Bestellung oder die Eigenart bestellter Pflanzen oder anderer Ware dies erfordern.
5. Gefahrübergang, Versand, Verpackung
5.1. Erfolgt keine Eigenabholung bestellter Ware durch den Kunden und ist keine besondere Vereinbarung getroffen, ist uns die Wahl des Transportmittels überlassen, ohne dass wir damit eine Verantwortung übernehmen.
5.2. Der Versand einschließlich Anfuhr geschieht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Firma auf den Kunden über.
5.3. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch oder Einverständnis und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
5.4. Ist Frankolieferung vereinbart, versteht sich diese frei einer einzelnen geeigneten Abladestelle, die für das Transportfahrzeug, auch für LKW und Sattelzüge, frei zugänglich sein muß.
5.5. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Metallpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unserer Kunden zurückgeführt werden; geschieht dies innerhalb einer von uns bezeichneten Frist nicht, werden auch diese Verpackungen zum Selbstkostenpreis berechnet.
6. Maße und Muster, Qualität
6.1. Sämtliche Maße und Gewichtsangaben sind Cirka-Maße. Abweichungen von 10% nach oben oder unten sind zulässig.
6.2. Muster zeigen stets nur die Durchschnittsbeschaffenheit. Die gelieferten Waren, insbesondere wenn es sich um Naturprodukte (z.B. Pflanzen, Bäume, Schnittgrün) handelt, müssen nicht in allen Fällen und nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen. Dies gilt auch für vom Kunden im Zusammenhang eines Vertragsabschlusses beispielhaft besichtigte Waren und Produkte, soweit nicht vertraglich die Warenlieferung ausdrücklich auf die konkret besichtigten Waren und Produkte beschränkt worden ist (z.B. einzelne Pflanzenpartien oder einzelne Baumkulturen).
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware).
7.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verwenden, solange er nicht im Sinne von Absatz 1 in Zahlungsverzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Kunden sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Zur Abtretung dieser Forderung ist der Besteller auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, der Factor wird gleichzeitig verpflichtet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Besteller bestehen.
7.3. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens unseres Kunden, z.B. durch Zahlungsverzug, haben wir nach Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist auch dies ein Vertragsrücktritt. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten wird ein etwaiger Verwertungserlös mit den uns vom Besteller geschuldeten Beträgen verrechnet.
8. Garantie und Gewährleistung, Sachmängel
8.1. Für Warenmängel leisten wir bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden aber kein Rücktrittsrecht zu.
8.2. Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Der Kunde trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst und den Zeitpunkt seiner Feststellung sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers beträgt ein Jahr.
8.3. Besonderheiten bei der Reklamation von Pflanzen (nacktwurzelig oder mit Ballen bzw. getopft), gesägten Weihnachtsbäumen und Schnittgrün: In Hinblick auf die Empfindlichkeit der genannten Naturprodukte sowie auf den Einfluß ihrer unverzüglichen Entnahme aus der Verpackung auf die Erhaltung der Produkteigenschaften und Produktqualität ist die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Die in Absatz 2 genannte Frist zur Mängelrüge verkürzt sich für diese Produktgruppen auf 3 Tage nach Warenerhalt.
9. Kreditprüfung, Datenschutz
9.1. Mit Abgabe einer Bestellung unter Einbeziehung dieser AGB willigt der Kunde ein, dass wir Institutionen, welche die Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen ermitteln, sowie Inkassounternehmen Daten über die Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden übermitteln dürfen sowie Auskünfte über den Kunden von diesen Institutionen einholen dürfen. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen, wobei wir uns vorbehalten, nach einem Widerruf ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern.
9.2. In jedem Fall dürfen wir den in Absatz 1 genannten Institutionen Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Dies erfolgt entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz nur nach Abwägung aller betroffenen Interessen.
9.3. Auf Kundenwunsch teilen wir mit, ob und an wen wir ihn betreffende Daten übermittelt haben.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2. In jedem Fall haften wir nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.
10.3. Die in den Absätzen 1 und 2 aufgezählten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche aufgrund arglistigen Verhaltens sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend.
10.4. Die Verjährungsfrist für alle Haftungsansprüche beträgt ein Jahr.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit unseren Verträgen, Verkäufen und Lieferungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. Schlußbestimmungen
12.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten mit Vorrang auch dann, wenn der Kunden uns eigene, abweichende Einkaufs- und Zahlungsbedingungen mitgeteilt hat.
12.2. Mündliche Nebenabreden sind rechtsverbindlich nicht getroffen. Etwaige von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.